Schaalsee-Info

Befahrung des Schaalsee

Die Befahrung des Schaalsees wird durch 2 Landesverordnungen (Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) sowie durch privatrechtliche Bestimmungen geregelt.

Grundsätzlich ist das Befahren des Schaalsees mit muskelbetriebenen Wasserfahrzeugen aus Naturschutzgründen verboten. In der Landesverordnung Schleswig-Holstein ist jedoch eine Ausnahme vorgesehen, die gestattet den Seebesitzern über ein gewisses Kontingent an Befahrungserlaubnissen zu verfügen. Diese werden in der Regel gegen ein Entgelt ausgestellt. 

Auf dieser Grundlage ist es möglich den Schaalsee im schleswig-holsteinischen Teil vom 1.05. bis 15.10. jeden Jahres zu befahren. Allerdings dürfen nur bestimmte Seeteile im schleswig-holsteinischen Bereich unter Beachtung der naturschutzrechtlichen Belange befahren werden. Zum Ufer ist grundsätzlich ein Abstand von 50 Metern zu wahren.

Die Befahrung mit Stand-Up-Paddle-Boards (SUPs) ist nicht gestattet.

Tagesgenehmigungen zum Befahren des Schaalsees erhält man im Schaalsee-Camp.

Anleger Kutscherscheune

Angeln auf dem Schaalsee

Das Angeln auf dem Schaalsee ist zum Schutz der Uferzonen nur mit Booten erlaubt. Dieses kann mit eigenen Booten erfolgen, vorausgesetzt, die Boote sind bereits registriert (Jahres-Befahrungserlaubnis). In dem Fall benötigt man lediglich die Angelerlaubnis.
Alle anderen können ein Angelboot inkl. Befahrungs- und Angelerlaubnis über das Portal Hejfish buchen.

Hejfish Kauficon