FAQ

Bei ausgewählten Produkten kannst du Erlebnisse optional mit der „Verschiebeoption“ buchen. Mit dieser Option kannst du das ausgewählte Leistungsdatum einmal ohne Angaben von Gründen verschieben. Dein bevorzugter Alternativtermin muss bis spätestens 16 Uhr am Vortag des gebuchten Leistungsdatums per E-Mail dem Kanu-Center mitgeteilt werden. Das Kanu-Center ist nicht verpflichtet deinen alternativen Terminwunsch nachzukommen. Wenn wir ausgebucht sind, Großveranstaltungen haben oder andere logistische Gründe verhindern, dass dein Terminwunsch erfüllt werden kann, werden wir eine Lösung finden, sodass du trotzdem ein unvergessliches Kanuerlebnis mit uns hast. Ggf. wird deine Buchung in einen Gutschein umgewandelt.

Unser Tipp: Lass dich am Vortag der Veranstaltung nicht von Wetterprognosen deiner Wetter-App aus der Ruhe bringen. 40% Regenwahrscheinlichkeit bedeutet nicht, dass es 40% des Tages regnet! Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird – das gilt insbesondere beim Thema Wetter. Selbst wenn es während deiner Kanutour regnen sollte, so kannst du trotzdem eine wunderbare Zeit auf dem Wasser haben. Pack deine Regenjacke und Ersatzklamotten ein und los geht’s!

Einen schönen Artikel zum Thema Wetter-Apps findest du hier: Spiegel-Artikel: Regen oder nicht? Warum Apps immer wieder falsch liegen

Wir erwarten von Personen, die eine Outdooraktivität buchen, dass Sie sich mit dem Wetter arrangieren und sich durch geeignete Kleidung, z.B. vor Nieselregen schützen. Wir haben aber auch Verständnis dafür, wenn unsere Gäste bei eisigem Starkwind und heftigem Regen nicht paddeln möchten. Bei ausgewählten Produkten kannst du Erlebnisse optional mit einer „Verschiebeoption“ buchen. Mit dieser Option kannst du das ausgewählte Leistungsdatum einmal ohne Angaben von Gründen verschieben. Dein bevorzugter Alternativtermin muss bis spätestens 16 Uhr am Vortag des gebuchten Leistungsdatums per E-Mail dem Kanu-Center mitgeteilt werden. Das Kanu-Center ist nicht verpflichtet deinen alternativen Terminwunsch nachzukommen. Wenn wir ausgebucht sind, Großveranstaltungen haben oder andere logistische Gründe verhindern, dass dein Terminwunsch erfüllt werden kann, werden wir eine Lösung finden, sodass du trotzdem ein unvergessliches Kanuerlebnis mit uns hast. Ggf. wird deine Buchung in einen Gutschein umgewandelt.

Unser Tipp: Lass dich am Vortag der Veranstaltung nicht von Wetterprognosen deiner Wetter-App aus der Ruhe bringen. 40% Regenwahrscheinlichkeit bedeutet nicht, dass es 40% des Tages regnet! Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird – das gilt insbesondere beim Thema Wetter. Selbst wenn es während deiner Kanutour regnen sollte, so kannst du trotzdem eine wunderbare Zeit auf dem Wasser haben. Pack deine Regenjacke und Ersatzklamotten ein und los geht’s!

Einen schönen Artikel zum Thema Wetter-Apps findest du hier:
Spiegel-Artikel: Regen oder nicht? Warum Apps immer wieder falsch liegen

Bei Gruppen ab 11 Personen bieten wir eine  „Regenrücktrittgarantie“ an“, wenn es aufgrund von Wettervorhersagen (24 Stunden vor der Veranstaltung) am Veranstaltungsort voraussichtlich regnen wird. Der Rücktritt muss bis 16 Uhr des Vortages per Email erklärt werden. Abweichend von den AGB´s §3.ff werden nur 50% der Kosten für das gebuchte Kanu-Erlebnis berechnet. Zusatzleistungen, die von Leistungsträgern erbracht werden, z.b. Catering, sind davon ausgenommen.

Gewitter sind erfahrungsgemäß schlecht vorhersehbar. Diese sind, zumindest bei uns im Norden, regional begrenzt und relativ schnell wieder vorbei. Das heißt, wir werden die Kanus in der Regel anliefern, es sei denn, wir stornieren die Tour . Sollte zu dem Zeitpunkt der Anlieferung an der Kanueinstiegstelle die Gewitterfront über Euch sein, schauen wir auf die Wetterapp unseres Vertrauens und sehen uns den Satellitenfilm an und entscheiden dann, wie es weitergeht. Sollten Ihr unterwegs von einem Gewitter überrascht werden, müsst Ihr das Gewässer umgehend verlassen und abwarten, bis die Gewitterfront vorbei ist. Sollte sich in dem Fall das Gewitter doch mal „festsetzen“, ruft uns über das Bereitschaftstelefon an. Dann suchen wir gemeinsam nach einer Lösung. Ansonsten gelten die allgemeingültigen Regeln bei Verhalten bei Gewitter.

Die Planwagen sind mit Holzpritschen ausgestattet. Alle Planwagen haben eine Doppelliegefläche, auf der man nebeneinander liegt. Die Liegeflächen sind verschachtelt gebaut. Man benötigt als Unterlage eine Isomatte und einen Schlafsack. Dicke Luftmatratzen bzw. sogenannte Gästebetten sind nicht zu empfehlen.

Zwei unserer Tipis sind mit einem Holzfußboden ausgestattet. Im Tipidorf haben die Böden einen Holzrahmen, die mit Holzschnitzeln aufgefüllt sind. Man benötigt als Unterlage eine Isomatte und einen Schlafsack. Dicke Luftmatratzen bzw. sogenannte Gästebetten sind nicht zu empfehlen.

Wasservögel reagieren auf Störungen mit unterschiedlichen Fluchtdistanzen. Menschen können den Wasservögeln viel näher kommen als Hunde. Deswegen ist es wichtig, dass dein Hund „jagdfest“ ist, d.h. er darf nicht hinter den Wasservögeln hinterherbellen oder sogar ins Wasser springen. Auch das Werfen von Stöckchen ins Wasser, z.B. an Pausenstellen, kommt bei anderen Wassersportlern und den Wasservögeln nicht so gut an.

Hunde sind willkommen, soweit es sich nicht um Kläffer handelt und sie damit umgehen können, dass sich ggf. viele Menschen im Camp befinden. Sie müssen an der Leine geführt werden und Frauchen und Herrchen müssen sich um die Hinterlassenschaften kümmern. Hunde dürfen nicht in den Planwagen und Tipis übernachten.

Im Gästehaus haben wir ein „Hundezimmer“, in dem maximal 2 Hunde untergebrachte werden können. Die anderen Zimmer sind für Hunde tabu.

Es gibt viele Menschen mit Tierhaaralergien, auf die wir Rücksicht nehmen. Deswegen dürfen Hunde im Bauwagen oder in den Schlummerfässern nicht übernachten. Anregung: Bringe ein kleines Zelt mit, welches Du kostenfrei davor aufstellen können, um den Hund darin unterzubringen.

Wenn Du etwas während eines Erlebnisses verloren haben, stelle Deine Nachfrage bitte per Email an info@kanu-center.de . Sollten wir in unseren Schatzkisten die verlorene Sache finden, melden wir uns wiederum per Email bei Dir. Sende uns dann bitte eine passende DHL-Online-Frankierung (je nach Gewicht und Größe) per Email zurück. Sowie wir die passende Verpackung für die Sache gefunden haben geht Dein Paket auf die Reise.

Die Befahrung des Schaalsees wird durch 2 Landesverordnungen (Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) sowie durch privatrechtliche Bestimmungen geregelt.
Grundsätzlich ist das Befahren des Schaalsees mit muskelbetriebenen Wasserfahrzeugen aus Naturschutzgründen verboten. In der Landesverordnung Schleswig-Holstein ist jedoch eine Ausnahme vorgesehen, die gestattet den Seebesitzern über ein gewisses Kontingent an Befahrungserlaubnissen zu verfügen. Diese werden in der Regel gegen ein Entgelt ausgestellt.
Auf dieser Grundlage ist es möglich den Schaalsee im schleswig-holsteinischen Teil vom 1.05. bis 15.10. jeden Jahres zu befahren. Allerdings dürfen nur bestimmte Seeteile im schleswig-holsteinischen Bereich befahren werden. Zum Ufer ist grundsätzlich ein Abstand von 50 Metern zu wahren.
Stand-Up-Paddler dürfen den Schaalsee nicht befahren.
Der Bereich vom Dargower Hafen darf befahren werden sowie die Strecke nach Großzecher zum Hofcafé und Restaurant „Kutscherscheune“ (ca. 5 km). Der südlichste Punkt, der befahren werden darf, liegt etwas südlich von Großzecher. Der mecklenburger Teil des Schaalsees darf nicht befahren werden. Zur Orientierung wird eine Karte mit der Befahrungsgenehmigung herausgegeben.
Zum Befahren des mecklenburgischen Teils des Schaalsees benötigt man eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung, die man nach unserer langjährigen Erfahrung nur bekommt, wenn man ein öffentliches Interesse nachweisen kann.
Zur Zeit kostet eine Tagesgenehmigung eines privaten Seebesitzers 12 € (Stand 01.07.2020) pro Boot. Diese wird im Schaalsee-Camp herausgegeben.

Weitere Auskünfte erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg Tel. 04541 888-464.
Die aktuelle Landesverordnung finden Sie unter diesem Link: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchaalNatSchGV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true

Keine Haftung für die Richtigkeit dieser Darstellung!

Siebenbäumen, 01.07.2020