Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Wir möchten, dass das gebuchte Erlebnis für Dich/Euch reibungslos abläuft. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Deine/Eure und unsere Rechte und Pflichten bei. Diese wollen wir mit Dir/Euch in Form dieser Vertragsbedingungen treffen.

Das Dienstleistungsangebot der KANU-CENTER KREBS KG (nachfolgend KANU-CENTER genannt) umfasst die Vermietung von Booten für Kanutouren, stationäre Kanuvermietungen, die Durchführung von Events, Schulungen und Outdoor-Erlebnissen. Zudem bietet das KANU-CENTER die Vermietung von Unterkünften und Campingplätzen an. Die AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen den Kunden*innen und dem KANU-CENTER. Für vom KANU-CENTER angebotene Pauschalreisen und gebündelte Reiseleistungen gelten gesonderte Reisevertragsbedingungen, welche im Rahmen eines Buchungsprozesses zur Verfügung gestellt werden.

1.      Mietvertrag

Für touristische Dienstleistungen und mit ihnen wesensmäßig verbundene Leistungen werden Mietverträge zwischen dem KANU-CENTER und den Kunden*innen abgeschlossen.

2.      Buchung

Eine Buchung kann in Textform oder mündlich (webbasierende Buchungsformen, E-Mail, telefonisch, direkt vor Ort) vorgenommen werden. Dabei bietet der/die Kunde*in dem KANU-CENTER einen Vertrag verbindlich an. Grundlage des Angebotes sind die Leistungsbeschreibungen und die ergänzenden Informationen des KANU-CENTER.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch das KANU-CENTER zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

3.      Persönliche Daten

Das KANU-CENTER erhebt und speichert personenbezogene Daten. Diese werden zur Vertragserfüllung, Kontaktaufnahme und ggf. für betriebsinterne Dokumentationen, z.B. bei groben Verstößen gegen Vertragsinhalte des Kunden / der Kundin oder Teilnehmer*innen einer Gruppenbuchung, genutzt. Persönliche Daten werden, soweit die Vertragserfüllung es erfordert, an Dritte (Leistungsträger z.B. Unterkünfte) weitergegeben.

4.      Gruppenbuchung

Bei Gruppenbuchungen tritt die buchende Person als Gesamtschuldner*in für alle Teilnehmer*innen einer Gruppe auf und haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher Teilnehmer*innen. Schließt der/die  Gruppenverantwortliche im Namen einer Institution einen Vertrag ab, versichert diese Person, dass sie im Auftrag der Institution handelt und diese im Zweifel als Schuldner auftritt und für die Teilnehmer*innen haftet.

Nimmt der/die buchende Person nicht teil, so muss dieser eine teilnehmende Person als Gruppenverantwortliche*n benennen.

5.      Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Buchungsbestätigung / Rechnung. Hilfsweise ergeben sich diese aus den unter „Leistung“ aufgeführten Beschreibung des Angebotes auf den Internetseiten des KANU-CENTERS.

6.      Zahlungsbedingungen

Soweit das KANU-CENTER zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung zum Leistungsbeginn kein Recht auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn mit Vertragsabschluss andere Zahlungsmodalitäten vereinbart worden sind.  Das KANU-CENTER behält sich vor Anzahlungen zu verlangen.

Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht ist das KANU-CENTER berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Stornierungskosten gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen in Rechnung zu stellen.

7.      Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde / die Kundin kann bis zum vertraglich vereinbarten Beginn der Leistung jederzeit durch Erklärung gegenüber dem KANU-CENTER, die schriftlich erfolgen sollte, vom Vertrag zurücktreten.

Vom KANU-CENTER können in diesem Fall folgende pauschalen Rücktrittskosten verlangt werden:

  1. Gästehaus
    1. Bei Rücktritt bis 60 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 20 % des vereinbarten Gesamtpreises
    2. Bei Rücktritt 59 – 36 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
    3. Bei Rücktritt 35 – 1 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
    4. Bei Rücktritt am Tage der Leistung oder bei Nichtantritt 100 % des vereinbarten Gesamtpreises.
  2. Campingplatz / Zeltplatz
    1. Bei Rücktritt ab Vertragsschluss bis 22 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 20% des vereinbarten Gesamtpreises
    2. Bei Rücktritt 21 – 15 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 40 % des vereinbarten Gesamtpreises
    3. Bei Rücktritt 14 – 7 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
    4. Bei Rücktritt 6 – 1 Tag vor dem Tag des Leistungsbeginns 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
    5. Bei Rücktritt am Tage der Leistung oder bei Nichtantritt 100% des vereinbarten Gesamtpreises.
  3. Kanuvermietung, Vermietung von Freizeitgeräten, Veranstaltungen, Kurse
    1. Bei Rücktritt bis 21 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 10 % des vereinbarten Gesamtpreises
    2. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
    3. Bei Rücktritt bis 1 Tag vor dem Tag des Leistungsbeginns 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
    4. Bei Rücktritt am Tage der Leistung oder bei Nichtantritt 100% des vereinbarten Gesamtpreises
    5. Bei Buchungen geschlossener Gruppen sind negative Abweichungen von den vorläufig angemeldeten Personen bis zu 20% kostenfrei möglich, wenn eine Frist bis zu sieben Tage vor dem Vertragsbeginn eingehalten wird.

Bei Rücktritten vor Vertragsbeginn werden in jedem Fall Bearbeitungskosten in Höhe von min. 10 € berechnet, es sei denn, die Rücktrittskosten übersteigen den Betrag der Bearbeitungskosten.

Bei vermittelten Verträgen durch Agenturen (Vermittlern) betragen die Rücktrittskosten zu den Punkten 1.a), 2.a), 3.a) 30 %, jedoch mindestens 25 €.

Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt der Kunden*innen, es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für die Teilnehmer*innen begründen würden. Die mit kalten Temperaturen oder Regen verbundenen Unannehmlichkeiten bei einem Campingaufenthalt oder einer Kanutour begründen eine solche Gefährdungslage nicht.

Dem Kunden / der Kundin wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist möglich bei ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München, www.reiseversicherung.de.

8.      Verspäteter Leistungsantritt

Im Falle einer Verspätung bezüglich der Anreise/Übernahme am vereinbarten Ort ist der Kunde / die Kundin verpflichtet, dem KANU-CENTER unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen, es sei denn, es handelt sich um ein Angebot mit flexibler Start- oder Übergabezeit, z.B. an den Mietstationen.

Das KANU-CENTER ist bei einer nicht mitgeteilten Verspätung von mehr als 30 Minuten berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Mietgegenstände anderweitig zu vergeben bzw. von der Leistungserbringung zurückzutreten.

Verspätungen bezüglich der Abreise/Rückgabe hat der Kunde / die Kundin dem KANU-CENTER unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde/die Kundin hat dem KANU-CENTER den Ausfall bei verspäteter Abreise/Rückgabe zu erstatten. Ist für die Rückgabe ein schuldhaftes Verhalten des Kunden / der Kundin ursächlich geworden, so ist der Kunde / die Kundin dem KANU-CENTER auch zum Ersatz des weitergehenden Schadens, insbesondere bezüglich Abstandszahlungen an Nachmieter*innen, verpflichtet.

9.      Haftung des KANU-CENTERs

Das KANU-CENTER macht bei Tourenangeboten Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihm eingeholten Informationen an den Kunden / die Kundin weiter. Das KANU-CENTER haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihm bezüglich der Informationseinholung und/oder –Weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

10. Generelle Pflichten des Kunden

Der Kunde / die Kundin, und bei Gruppen die gruppenverantwortliche Person, ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Vor der mängelbedingten Kündigung des Vertrages hat er dem KANU-CENTER eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von KANU-CENTER verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden / der Kundin gerechtfertigt ist.

Die von KANU-CENTER bereitgestellten Materialien sind sorgfältig, pfleglich und nur für den bestimmungsgemäßen Zweck zu verwenden.

Für durch den Kunden / der Kundin schuldhaft verursachte Schäden oder Verlust der bereitgestellten Ausrüstung, ist der Kunde / die Kundin dem KANU-CENTER gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Leistung des Kanu-Centers enden sollte, soweit das Kanu-Center nicht eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Beschränkung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Kanu-Centers beruhen sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Teilnehmer*innen haben sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder Dritter ausgeschlossen ist.

 

11. Hausordnungen, Platzordnungen und andere Hinweise

Der Kunde / die Kundin verpflichtet sich und andere Teilnehmer*innen über die jeweiligen Hausordnungen, Platzordnungen, Tourenbeschreibungen und andere wichtige Hinweise zu informieren und diese zu befolgen.

12. Rücktritt und Kündigung durch das KANU-CENTER

Das KANU-CENTER kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde / die Kundin die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigungsgründe sind auch, wenn der Gast sich während seines Aufenthalts andere Gäste oder das Personal beleidigt oder gefährdet, sich feindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält.

 

Kündigt das KANU-CENTER, so behält es den Anspruch auf den Gesamtpreis; das KANU-CENTER muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den er aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt, einschließlich der ihm eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

Das KANU-CENTER behält sich vor zusätzlichen Aufwand, der im Zusammenhang mit der Kündigung entsteht, in Rechnung zu stellen.

Sollten vor Leistungsantritt Umstände eintreten, die für das KANU-CENETR trotz gewissenhafter Vorbereitung nicht absehbar waren oder die Leistungserbringung zu einem unkalkulierbaren Risiko machen (z.B. Unwetter, Hochwasser etc.), kann es den Vertrag einseitig kündigen. Das KANU-CENTER ist verpflichtet, dem Kunden / der Kundin in diesen Fällen unverzüglich zu informieren. In solchen Fällen erstattet das KANU-CENTER bereits geleistete Zahlungen. Teilleistungen, welche nicht unmittelbar betroffen sind, sind nicht erstattungsfähig. Dem Kunden gegenüber ist die Absage unverzüglich vom KANU-CENTER zu erklären.

 

Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl oder, mit dem / der Gruppenauftraggeber*in vereinbarte Mindestteilnehmerzahl kann das KANU-CENTER bis 7 Tage vor dem Leistungsbeginn einer Veranstaltung (z.B. Kajakkurs, geführte Tour etc.) nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten

  1. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Leistungsausschreibung Bezug genommen.
  2. Das KANU-CENTER ist verpflichtet, dem Kunden / der Kundin oder dem / der Gruppenauftraggeber*in als dessen Vertreter die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Leistung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
  3. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
  4. Der Kunde / die Kundin kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn das KANU-CENTER in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Kunden / die Kundin aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde / die Kundin hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Veranstaltung gegenüber dem KANU-CENTER geltend zu machen.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unrichtig sein, werden dadurch die anderen Regelungen nicht berührt und behalten Gültigkeit.

Stand 12/2025