Sehr geehrte Kanu- und Fahrradfreunde,
wir möchten, dass Ihre Kanu- oder / und Fahrrad-Tour für Sie zum Erlebnis wird und reibungslos abläuft. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch und geben Sie den Inhalt an ggf. betroffene Personen weiter!
- Vertragsabschluss
- Mit der Anmeldung, die formlos erfolgen kann, bieten alle Teilnehmer als Mietinteressenten dem KANU-CENTER den Abschluss eines Mietvertrages auf der Grundlage der Prospekt- / Leistungsbeschreibung, bzw. eines eventuellen schriftlichen Angebots verbindlich an.
- Bei Gruppen (Vereinen, Schulklassen, Firmen) haftet die jeweilige Institution für alle vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher Teilnehmer gesamtschuldnerisch neben diesen, soweit diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen wurde.
- Für Minderjährige gilt, dass der Vertrag mit diesen, gesetzliche vertreten durch ein Elternteil oder den sonstigen gesetzlichen Vertreter und diese(n) selbst zustande kommt. Der gesetzliche Vertreter wird daher neben dem Minderjährigen unmittelbar selbst berechtigt und verpflichtet.
- Zahlung
- Bei Buchungen, die eine Rechnungssumme unter 100 € ausweisen, ist keine Anzahlung zu leisten. Bei Buchungen ab einer Rechnungssummen von 100 € und mehr ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises einschließ-lich des Preises aller Zusatzleistungen ohne weitere Aufforderung nach Zugang der Buchungsbestätigung zahlungsfällig. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Leistungsbeginn ist der Gesamtpreis ohne vorherige Anzahlung gemäß Ziffer 3.2 zu bezahlen.
- Die Zahlung/Restzahlung ist spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn zahlungsfällig.
- Bei Buchungen die kürzer als 1 Woche vor Leistungsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis vor Ort, ausschließlich in bar zu entrichten.
- Soweit das KANU-CENTER zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
- Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht ist das KANU-CENTER berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten und Stornokosten gemäß Ziffer 3. in Rechnung zu stellen.
- Rücktritt und Kündigung des Mieters
- Es wird darauf hingewiesen, dass den Mietern ein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen, wie sie mit dem KANU-CENTER abgeschlossen werden, nicht zusteht. Dies gilt, da Gegenstand des Vertrages Leistungen zur Freizeitgestaltung sind, gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB auch für Verträge im Fernabsatz.
- KANU-CENTER räumt den Mietern jedoch ein Rücktrittsrecht ein mit der Maßgabe, dass im Falle des Rücktritts, der im Interesse des Mieters unbedingt schriftlich erfolgen sollte, vom KANU-CENTER folgende pauschalen Rücktrittskos-ten verlangt werden können:
- Bei Rücktritt bis 3 Wochen vor dem Tag des Mietbeginns 10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
- Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
- Bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.
- Bei Buchungen geschlossener Gruppen sind negative Abweichungen von den vorläufig angemeldeten Personen bis zu 20% kostenfrei möglich, wenn eine Frist bis zu 7 Tagen vor dem Mietbeginn eingehalten wird.
- Können in den Rücktrittsfällen nach 3.2a) bis c) die Mietgegenstände für den ganzen Mietzeitraum anderweitig vermietet werden, so fällt lediglich ein Entgelt nach a) an. Ist eine teilweise anderweitige Vermietung möglich, errechnet sich das Rücktrittsentgelt nur aus dem Betrag, der sich nach Abzug der anderweitigen Mieteinnahmen ergibt.
- Den Mietern ist es im Falle der Geltendmachung pauschaler Rücktrittskosten oder Bearbeitungsentgelte gestattet, dem KANU-CENTER nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Falle sind die Mieter nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
- Wasserstände und Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt der Mieter, es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für den Teilnehmer bei Durchführung der Tour begründen würden. Die mit kalten Temperaturen oder Regen verbundenen Unannehmlichkeiten begründen eine solche Gefährdungslage nicht.
- Kündigung durch das KANU-CENTER
- Das KANU-CENTER kann den Vertrag mit den Mietern vor oder nach Mietbeginn kündigen, bzw. einzelne Teilnehmer/Mieter von der Nutzung der Mietge-genstände ausschließen, soweit diese a) den besonderen Anforderungen an eine Kanutour, insbesondere hinsichtlich Alter und/oder körperlicher Verfassung nicht genügen; b) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen; c) schuldhaft gegen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere die besonderen Pflichten nach Ziffer 6. verstoßen ; d) sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten, dass die Kündigung/der Ausschluss durch das besondere Interesse vom KANU-CENTER gerechtfertig wird; e) bei Gruppen, insbesondere mit minderjährigen Teilnehmern, eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung nicht oder nicht in erforderlichem Umfang gewährleistet ist.
- Die Ausschlussgründe nach b) bis e) setzen eine fruchtlose Abmahnung durch das KANU-CENTER voraus, falls die sofortige Kündigung, bzw. der sofortige Ausschluss nicht durch Sicherheitsgründe oder sonstigen sachlichen Gründe geboten ist.
- Mietzeit / verspätete Anreise
- Im Falle einer Verspätung bezüglich der Anreise/Übernahme ist der Mieter verpflichtet, dem KANU-CENTER unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen.
- KANU-CENTER ist bei einer nicht mitgeteilten Verspätung von mehr als 2 Stunden berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Mietgegenstände anderweitig zu vergeben. Ab dem Zeitpunkt einer solchen anderweitigen Vergabe entfällt die Vergütungspflicht es Mieters.
- Verspätungen bezüglich der Rückgabe hat der Mieter dem KANU-CENTER unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem KANU-CENTER den Ausfall bei verspäteter Rückgabe zu erstatten. Ist für die Rückgabe ein schuldhaftes Verhalten des Mieters ursächlich geworden, so ist der Mieter dem KANU-CENTER auch zum Ersatz des weitergehenden Schadens, insbesondere bezüglich Abstandszahlungen an Nachmieter, verpflichtet.
- Besondere Pflichten des Mieters
- Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung der ihm rechtzeitig vor Mietbeginn übermittelten „Wichtigen Hinweise“ verpflichtet. Bei Reisen, bei denen Kanus zu Einsatz kommen, müssen alle Teilnehmer, die älter als 8 Jahre sind, schwimmen können. Den Teilnehmern bei einer Kanutour, auch sofern sie schwimmen können, wird das Tragen von Schwimmwesten dringend empfohlen. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht.
- Es ist grundsätzlich verboten bei einer Kanutour, andere Kanus während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern.
- Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
- Haftung des Mieters, bzw. Gruppenauftraggebers
- Der Teilnehmer haftet dem KANU-CENTER gegenüber für den Verlust sowie die Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden vom KANU-CENTER oder seinen Erfüllungsgehilfen verur-sacht wurde. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Ber-gungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer).
- Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer).
- Haftungsbeschränkung des KANU-CENTER´s
- Das KANU-CENTER gibt Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihr eingeholten Informatio-nen an den Mieter/Teilnehmer weiter. Das KANU-CENTER haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihr bezüglich der Informationseinholung und/oder –weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig-keit zur Last fällt.
- Die Haftung vom KANU-CENTER gegenüber dem Mieter/Teilnehmer, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit
- a) der Schaden des Mieters/Teilnehmers vom KANU-CENTER nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden ist
- b) das KANU-CENTER für einen dem Mieter/Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
- Mängelanzeige, Ausschlussfrist, Verjährung
- Der Mieter und bei Gruppen der Gruppenverantwortliche sind verpflichtet, Mängel an den Mietobjekten, soweit bei Übernahme erkennbar sofort, ansonsten, insbesondere bei späterem Auftreten, dem KANU-CENTER anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstat-tung und/oder Schadensersatz ausgeschlossen.
- Der Mieter hat sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Miet-vertrag, bzw. den vom KANU-CENTER erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehe-nen Mietende gegenüber dem KANU-CENTER geltend zu machen. Die Geltend-machung kann fristwahrend nur gegenüber KANU-CENTER selbst unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
- Ansprüche des Mieters und aller Teilnehmer gegenüber KANU-CENTER, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Mieters/Teilnehmers aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Mietende.
Ihr Veranstalter: KANU-CENTER LOTHAR KREBS e. K., Grinauer Weg 23 B, 23847 Siebenbäumen, Tel. 04501 412, eMail: info[at]kanu-center.de
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