Sehr geehrter Reisender,
zu einer optimalen Reisedurchführung tragen auch klare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen. Diese Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis m BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationspflichten für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachstehend „Reisender“ – und uns der Firma KANU-CENTER LOTHAR KREBS e. K., – nachstehend „KANU-CENTER“– zustande kommenden Reisevertrages.
- Abschluss des Reisevertrages
- Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die mündlich, schriftlich, per Telefax oder eMail erfolgen kann, bietet der Reisende dem KANU-CENTER den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen, der Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Reisenden vorliegen, verbindlich an.
- Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung vom KANU-CENTER an den Reisenden, bzw. den Reisevermittler oder Gruppenauftraggeber zustande, die bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss in schriftlicher Ausfertigung übermittelt wird.
- Der Anmeldende Reisender haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
- Der Gruppenauftraggeber hat ausschließlich die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten des Reisenden. Er ist berechtigt, namens und in Vollmacht des Reisenden rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen abzugeben – insbesondere als dessen Vertreter diese Reisebedingungen als Vertragsinhalt anzuerkennen - und solche vom KANU-CENTER entgegenzunehmen. Der Reisende kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber dem KANU-CENTER widerrufen.
- Anzahlung und Restzahlung
- Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Reisepreises, mindestens € 50,- pro Person. Vorauszahlungspflichten, die ein Gruppenauftraggeber als eigene übernommen hat, bleiben davon unberührt.
- Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7. genannten Gründen abgesagt werden kann.
- Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn
- der gesamte Reisepreis entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erst zum Reiseende zahlungsfällig wird und die Reiseleistungen keinen Transport vom oder zum Reiseort umfassen
- die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- pro Teilnehmer nicht übersteigt.
- Leistungsänderungen / Umbuchungen
- Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise- oder Gruppenvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die vom KANU-CENTER nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzu-schnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Das KANU-CENTER ist verpflichtet, den Reisenden, bzw. den Gruppenaufraggeber über Leistungsänderungen und Leis-tungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird das KANU-CENTER dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
- Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, (Umbu-chung) gewünscht, so erhebt das KANU-CENTER bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsentgelt von € 15,- je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom KANU-CENTER zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenderes auf anteilige Rückerstattung. Das KANU-CENTER bezahlt an den Reisender jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leis-tungsträgern tatsächlich an das KANU-CENTER zurückerstattet worden sind. - Rücktritt und Kündigung durch das KANU-CENTER
- Das KANU-CENTER kann Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisender die Durch-führung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das KANU-CENTER, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; das KANU-CENTER muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen vom KANU-CENTER (Agentur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte vom KANU-CENTER wahrzunehmen.
- Das KANU-CENTER kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten oder mit dem Gruppenauftraggeber vereinbarten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:
- Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die ent-sprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.
- Das KANU-CENTER ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
- Ein Rücktritt vom KANU-CENTER später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
- Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn das KANU-CENTER in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisender hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem KANU-CENTER geltend zu machen.
- Mit dem Gruppenauftraggeber als dessen eigene vertragliche Pflichten getroffenen Vereinbarun-gen zur Mindestteilnehmer bleiben hiervon unberührt.
- Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
- Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem KANU-CENTER, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklä-rungen des Reisenden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Eingang beim KANU-CENTER.
- In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisender, stehen dem KANU-CENTER unter Berücksich-tigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:
Bei Reisen ohne Beförderung, bzw. mit Bus oder Bahn, bei Ferienwohnungen und -häusern:- bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 %
- vom 44. bis 35. Tag vor Reisebeginn 20 %
- vom 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
- vom 21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 50 %
- vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 %
- vom 6. Tag bis vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
- Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 90%
- Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Reisender oder, in dessen Vertretung mit dem Gruppenauftraggeber, wirksam vereinbart wurden.
- Dem Reisenden ist es gestattet, dem KANU-CENTER nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
- Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfoh-len. Dies ist möglich bei EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG, Vogelweidestr. 5, 81677 München.
- Allgemeine Obliegenheiten und Kündigung des Reisenden, Ausschlussfrist
- Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit dem KANU-CENTER dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel und sonstige Umstände, wie Hindernisse im Streckenverlauf, Gefahrenstellen, behördliche oder polizeiliche Maßnahmen und solche, welche eine Beeinträchtigung des Mietobjekts und/oder der Tour bedingen können, unverzüglich der örtlichen Reiseleitung vom KANU-CENTER anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
- Ist vom KANU-CENTER keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (Siehe hierzu auch die Reiseausschreibung !), so ist der Reisende verpflichtet, dem KANU-CENTER direkt unter der nachfolgend bezeichneten Adresse, Telefon- und Faxnummer, unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.
- Reiseleiter oder Gruppenverantwortliche sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandungen, bzw. Zahlungsansprüche des Reisenden namens des KANU-CENTERS anzuerkennen.
- Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
- Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem KANU-CENTER erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn das KANU-CENTER, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom KANU-CENTER oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird
- Der Reisende ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem KANU-CENTER geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem KANU-CENTER unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die fristgemäße Geltendmachung verschuldet unterbleibt.
- Besondere Pflichten des Teilnehmers bei Kanu- u. Fahrradreisen
- Der Reisende ist zur sorgfältigen Beachtung der ihm rechtzeitig vor Reisebeginn übermittelten „Wichtigen Hinweise“ oder andere, die Wichtigkeit hervorhebende Unterlagen, verpflichtet.
- Bei Reisen, bei denen Kanus zu Einsatz kommen, müssen alle Teilnehmer, die älter als 8 Jahre sind, schwimmen können.
- Den Reisenden bei einer Kanutour, auch sofern sie schwimmen können, wird das Tragen von Schwimmwesten dringend empfohlen. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmwes-te nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht.
- Es ist grundsätzlich verboten bei einer Kanutour, andere Kanus während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern.
- Der Reisende hat alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen.
- Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
- Der Reisende ist verpflichtet die Kanus und die Ausrüstungsgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
- Haftung des Reisenden und bei Gruppen
- Der Reisende haftet dem KANU-CENTER gegenüber für den Verlust sowie die Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden vom KANU-CENTER oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer).
- Die Haftung nach Ziffer 9.2 und 9.3 tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden vom KANU-CENTER oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.
- Haftung
- Die vertragliche Haftung vom KANU-CENTER, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
- ein Schaden des Reisenden vom KANU-CENTER weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei-geführt oder
- das KANU-CENTER für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Ver-schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Verjährung, Abtretungsverbot
- Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber dem KANU-CENTER, gemäß §§ 651 c BGB ff. - ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesundheitsschäden verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und dem KANU-CENTER Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder dem KANU-CENTER die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
Reiseveranstalter: KANU-CENTER LOTHAR KREBS e. K.: Anschrift: Grinauer Weg 23 B, 23847 Siebenbäumen; Telefon: 04501 / 412, Telefax: 04501 1581
Geschäftsführer: Lothar Krebs, Handelsregister: Amtsgericht Lübeck , HRA 1174 RZ
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